Schimmel

Mieträume müssen bauphysikalisch so beschaffen sein, dass die in üblicher Art mit Möbeln eingerichtet werden können. Bei einem Wandabstand von nur weinigen Zentimetern, wie er im Allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, müssen baubedingte Feuchtigkeitsschäden regelmäßig ausgeschlossen sein.

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Minderungsausschluss

Mangelkenntnis bei Abschluss des Mietvertrags bewirkt regelmäßig einen dauerhaften Ausschluss des Mietminderungsrechts. Anderes gilt, wenn der Vermieter die Beseitigung des mangelhaften Zustands bei Vertragsschluss zugesagt hat.

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Kellernutzung

Angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl von Gegenständen nicht ständig benötigt wird und für die Lagerung im Keller vorgesehen ist, stellt die Nichtnutzbarkeit eines mitgemieteten Kellerraumes eine erhebliche, zur Mietminderung berechtigende Gebrauchswertbeeinträchtigung dar.

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Aufwendungsersatz

Der Mieter kann einen modernisierungsbedingten Aufwendungsersatz auch als Vorschuss geltend machen. Es ist substantiiert darzulegen, wofür Vorschuss verlangt wird, und eine Aufschlüsselung von Art und Umfang der voraussichtlichen Aufwendungen vorzunehmen.

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Rechtliches Gehör

Bei der Beurteilung einer Eigenbedarfskündigung muss das Gericht sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtsunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, denn vorgeschobenen Kündigungen verdienen keinen Schutz.

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Handwerkerqualifikation

Es ist nicht Aufgabe des Mieters, über die Qualifikation von Handwerkern zu entscheiden und davon den Wohnungszutritt zum Zwecke der Mängelbeseitigung abhängig zu machen. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, steht es dem Mieter frei, seinen Beseitigungsanspruch gegenüber dem Vermieter weiterzuverfolgen.

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Hoher Verbrauch

Erscheinen Verbrauchswerte der Betriebskostenabrechnung völlig unplausibel, muss der Vermieter beweisen, dass der hohe Verbrauch vom Mieter zu vertreten ist, und insbesondere Ursachen aus dem eigenen Verantwortungsbereich im Einzelnen ausschließen – ungeachtet ordnungsgemäß geeichter Messgeräte.

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Nachträgliche Einwendungen

In der bloßen vorbehaltslosen Begleichung einer Betriebskostenforderung ist kein (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis zu sehen. Eine nachträgliche Korrektur und entsprechende Rückforderung bleiben unter Beachtung der zwölfmonatigen Einwendungsfrist  grundsätzlich möglich.

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Feuchtigkeit

Ein Mieter kann bei Bezug einer Wohnung davon ausgehen, dass er ein normales Wohnverhalten an den Tag legen kann. So besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, vorhandene Feuchtigkeit durch übermäßiges Lüften und Heizungen auszugleichen, zumal dies mit höheren Heizkosten einherginge.

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Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.

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