Belegeinsicht

Das Rechts des Mieters auf Einsichtnahme in die Betriebskostenabrechnungsbelege umfasst im Termin zur Belegeinsicht auch das Ablichten von Unterlagen mit eigenem Gerät. Belange des Datenschutzes stehen nicht entgegen.

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Kündigungsbegründung

Für die ordnungsgemäße Begründung einer Vermieterkündigung ist es regelmäßig erforderlich und ausreichend, den Kündigungsgrund so zu bezeichnen, dass er identifizierbar ist und von anderen Gründen unterschieden werden kann.

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Wirtschaftlichkeitsgebot

Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet einen Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe der Zuvielbelastung in der Betriebskostenabrechnung.

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Wespennest

Die Kosten für die Beseitigung eines Wespennests sind nicht als Betriebskosten umlagefähig. Umlagefähig können nur die Kosten einer regelmäßigen und damit laufenden Ungezieferbekämpfung sein.

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Rechtsanwaltskosten

Bedient sich ein gewerblicher Vermieter trotz einfacher Fallgestaltung anwaltlicher Hilfe, um eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen, besteht kein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem säumigen Mieter.

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Wohnungsrückgabe

Gibt der Mieter die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, kann der Vermieter regelmäßig nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung der noch erforderlichen Arbeiten setzt und die Frist erfolglos verstreicht.

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Gestank

Beißender Geruch, der seit dem Betrieb einer U-Bahn vom nahegelegenen U-Bahn-Zugang durch geöffnete Fenster in die Wohnung des Mieters dringt, ein regelmäßiges Lüften unmöglich macht und auch den Aufenthalt im Garten verleidet, begründet grundsätzlich eine Mietminderung.

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Sicherheitsscheck

Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erfordert es nicht, ordnungsgemäß installierte Wohnungsöfen ohne besonderen Anlass regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. Der Vermieter genügt grundsätzlich seiner Pflicht, wenn er auf eine Mängelanzeige des Mieters hin unverzüglich tätig wird und eine Reparatur durch einen Fachmann veranlasst.

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Fristlose Kündigung

Nimmt der Vermieter ein wiederkehrendes vertragswidriges Verhalten des Mieters zunächst über Jahre widerspruchslos hin, wird dadurch der Anschein gesetzt, dass er den Vertragsverletzungen kein erhebliches Gewicht beimisst und keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen sieht. Dies kann einer fristlosen Kündigung die Grundlage entziehen.

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Versicherungskosten

Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit erforderlichen und angemessenen Betriebskosten zu belasten. Versicherungsverträge sind zu möglichst günstigen Bedingungen abzuschließen und auf dem markt Vergleichsangebote einzuholen.

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