Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherung

Wegen der großen Nachfrage haben wir für unsere Mitglieder einen Rechtsschutzrahmenvertrag mit der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Köln geschlossen.

Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen:

  • Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor den Gerichten für Fälle, die nach einer Wartezeit von drei Monaten entstehen
  • Versicherungssumme in Höhe von 60.000,00 EURO bei einer
  • Selbstbeteiligung je Versicherungsfall in Höhe von 150,00 Euro für einen Jahresbeitrag in Höhe von 36,00 Euro.

So nehmen Sie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch:

  1. Wenn Sie vor Gericht verklagt werden oder selbst eine Klage anstreben, wenden Sie sich zuerst an uns.
  2. Wir prüfen die Angelegenheit außergerichtlich.
  3. Sofern der/die Rechtsberater/in den gerichtlichen Weg für sinnvoll erachtet, empfehlen wir Ihnen einen auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt (Fachanwalt für Miet- u. WEG Recht).

Welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen, liegt bei Ihnen. Der beauftragte Rechtsanwalt setzt sich mit uns (DMB Mieterbund Dortmund e.V.), in Verbindung (z. B. Übersendung der Klageschrift) und beantragt über uns die Deckungszusage. Diesen Antrag leiten wir an die Rechtsschutzversicherung weiter und benachrichtigen Ihren Rechtsanwalt, ob die Deckungszusage erteilt wurde. Die anschließende Korrespondenz erfolgt direkt zwischen Ihrem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung.

Achtung: Erst Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen, sonst werden Ihre Prozesskosten nicht übernommen.

Achtung: Keine Deckung bei Rechtsstreitigkeiten

  1. aus gewerblichen Mietverhältnissen und getrennten Garagenmietverträge
  2. gegen Personen, die nicht Vermieter sind z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten und Energieunternehmen (Wärmelieferanten)

Nachfolgend zu Ihrer weiteren Information ein Auszug aus dem Rahmenvertrag zwischen dem DMB Mieterbund Dortmund e.V., Mieterschutzverein und der Rechtsschutzversicherung:

§ 1 Versicherter Personenkreis

  1. Der Versicherer gewährt den versicherten Mitgliedern des DMB Mieterbund Dortmund e.V., Mieterschutzverein Rechtsschutz.
  2. Haben außer dem Vereinsmitglied weitere Personen den Mietvertrag unterzeichnet, sind diese mitversichert.

§ 2 Umfang des Versicherungsschutzes

  1. Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen der versicherten Vereinsmitglieder aus Mietverhältnissen in ihrer Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder dinglich Nutzungsberechtigter.
  2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf eine selbstbewohnte Wohnung einschließlich einer im Mietvertrag mitvermieteten Garage.

§ 3 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

  1. Die Wartezeit beträgt gem. § 4 Abs. 1 ARB 2000
    3 Monate.
    Sie gilt auch für nach Vertragsbeginn neu hinzukommende Mitglieder.
  2. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im DMB Mieterbund Dortmund e.V. endet auch der Versicherungsschutz. Diese Regelung gilt auch beim Tod des Vereinsmitglieds.
  3. Bei Nichtzahlung der Beiträge entfällt der Ver-sicherungsschutz gemäß Versicherungsvertragsgesetz.

§ 4 Voraussetzung eines Versicherungsfalles

  1. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig.

§ 5 Kündigung

  1. Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist jeweils zum Jahresende möglich. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreibebrief bis zum 30. September beim „ DMB Mieterbund Dortmund e.V.“ eingegangen sein, sonst verlängert sich das Versicherungsverhältnis um ein Jahr!

§ 6 Auszug aus den Allg. Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
Eintritt des Rechtsschutzfalles

  1. In allen Fällen gilt der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Bei mehreren Verstößen ist der erste adäquat ursächliche Verstoß maßgebend.
    Im Übrigen gilt das Versicherungsvertragsgesetz.

Bitte denken Sie daran, dass Ihr Versicherungsschutz entfällt, wenn Sie mit Ihren Beiträgen im Rückstand sind.