Nachträgliche Einwendungen

In der bloßen vorbehaltslosen Begleichung einer Betriebskostenforderung ist kein (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis zu sehen. Eine nachträgliche Korrektur und entsprechende Rückforderung bleiben unter Beachtung der zwölfmonatigen Einwendungsfrist  grundsätzlich möglich.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!