Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

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Wasserkosten

Die Kosten der Wasserversorgung dürfen im Regelfall vollständig nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten-Bestandteile wie Grundgebühren oder Zählermiete betroffen sind.

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Rechtsanwaltskosten

Der Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter fordern, wenn er einen Rechtsanwalt einschaltet, um ein beharrliches Renovierungsverlangen des Vermieters abzuwehren, das einer vertraglichen Grundlage entbehrt.

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Schallschutz

Ohne vertragliche Regelung besteht kein Anspruch des Mieters auf einen Schallschutz, der über die Schallschutzwerte hinausgeht, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten.

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Betriebskosten bei Leerstand

Der Vermieter trägt das Leerstandsrisiko und muss die auf die Leerstände entfallenden Betriebskosten in voller Höhe selbst zahlen.

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Mietaufhebungsvertrag

Der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages in der Wohnung des Mieters kann ein Haustürgeschäft sein. Der Mieter hat ein Widerrufsrecht.

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Abrechnung

Der Mieter hat zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verbrauchsdaten aller Nutzer, wenn er anderenfalls nicht nachvollziehen könnte, ob die Verteilung der Kosten an sich gerechtfertigt ist.

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Schadensersatz

Bricht ein Wohnungsinteressent die Vertragsverhandlungen ab, nachdem er erstmals durch ihm übersandten Mietvertragsentwurf erfahren hat, dass die Wohnung abweichend von dem zuvor im Exposé erweckten Eindruck umfassend renoviert werden muss, begründet der Abbruch der Vertragsverhandlungen keinen Schadenersatzanspruch des Vermieters.

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Stromzähler

Befindet sich der zur Wohnung gehörende Stromzähler in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt, muss der Vermieter ihm einmal im Monat entgeltfrei Zugang zum Zwecke der Ablesung gewähren.

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Sperrmüll

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter auch regelmäßig anfallende Sperrmüllkosten abrechnen und auf die Mieter umlegen. Es handelt sich um Kosten der Müllbeseitigung.

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