Sonstige Betriebskosten

Kosten für die Dichtigkeitsprüfungen von Gasleitungen in einer Mietwohnung gehören zu den „sonstigen“ Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (§ 2 Satz 1 Nr. 17 BetKV). Diese Kosten sind auf Mietende nur umlegbar, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind (AG Charlottenburg, Urt. v. 8.10.2021 – 238 C 98/21).