Schönheitsreparaturen

Eine renovierte Wohnung liegt nur vor, wenn diese allenfalls Gebrauchsspuren aufweist, die Bagatellcharakter haben. Eine individuelle Dekoration der Vormieter/-innen ist ein gewichtiges Indiz für eine unrenovierte Wohnung (LG Krefeld – 2 S 26/20, WuM 2021, 547).

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