Betriebskostenabrechnung

Werden in der Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen des Mieters zu hoch oder zu niedrig oder sogar mit Null angesetzt, ist die Abrechnung falsch und fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

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Renovierung

Wurde der Mietvertrag wirksam gekündigt und ist der Mieter bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses ausgezogen, ist die Miete trotz des Auszugs auf null reduziert, wenn der Vermieter zwischen Auszug und Beendigung die Mieträume so renoviert, dass eine Benutzung der Räume während der Zeit der Renovierung ausgeschlossen ist.

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Putzen/Reinigen des Hausflurs

Die Reinigung von Treppenhaus und Hausflur sind eigentlich Sache des Vermieters. Anfallende Kosten, z. B. für Hausmeister oder Putzkräfte, kann der Vermieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abwälzen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

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Belegeinsicht

Das Recht des Mieters auf Einsichtnahme in die Betriebskostenabrechnungsbelege umfasst im Termin zur Belegeinsicht auch das Ablichten von Unterlagen mit eigenem Gerät. Belange des Datenschutzes stehen nicht entgegen.

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Briefkasten

Der Vermieter muss jedem Mieter einen eigenen Briefkasten zur Verfügung stellen. Der Briefkasten muss grundsätzlich geeignet sein, Post im DIN-A4-Format aufzunehmen.

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Feuchtigkeit

Ein Mieter kann bei Bezug einer Wohnung davon ausgehen, dass er ein normales Wohnverhalten an den Tag legen kann. So besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, vorhandene Feuchtigkeit durch übermäßiges Lüften und Heizen auszugleichen, zumal dies mit höheren Heizkosten einherginge.

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Wohnungsschlüssel

Der Vermieter darf nur dann einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten, wenn ihm dies ausdrücklich vom Mieter gestattet wurde. Damit der Vermieter in Notfällen die Wohnung betreten kann, sollte bei längerer Abwesenheit der Schlüssel z. B. bei Bekannter hinterlegt und der Vermieter informiert werden.

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Treppenhaus

Das Treppenhaus „gehört“ allen Mietern zusammen. Schuhschränke oder Sideboards, die nicht mehr in der Wohnung passen, dürfen hier nicht abgestellt werden, auch nicht der Hausmüll. Mülltrennung auf dem Flur ist genauso verboten. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Mieter abwechselnd das Treppenhaus putzen müssen. Wenn nicht, zahlt der Mieter über die Betriebskostenabrechnung für die Reinigung.

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Fristlose Kündigung

Ein Vermieter kann auch dann fristlos kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht zahlt oder mit den Kautionszahlungen (drei Raten) in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.

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Rauchen

Rauchen in der Wohnung oder im Haus selbst ist nicht verboten. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag oder der Hausordnung vorgeben, dass in Gemeinschaftsräumen nicht geraucht werden darf. Das gilt dann auch für Treppenhäuser und Flure.

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