Eine Mietvertragsklausel wonach sich der Mieter verpflichtet „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist unwirksam. Eine derartige Mietvertragsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Es könne sehr wohl zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören, einen Hund oder eine Katze zu halten. Es ist jedoch immer auch eine Entscheidung im Einzelfall. Die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn im Haus müssen berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.
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