Hausverbot

Haben Mietende Besuch, der wiederholt und massiv den Hausfrieden stört, können Vermietende gegen diese Personen ein Hausverbot aussprechen. Halten sich Mietende nicht an das bestehende Hausverbot, kann ihnen im Einzelfall sogar die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses drohen.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!