Belegeinsicht

Die Grenze für eine dem Mieter noch zumutbare Entfernung des Ortes der Belegeinsicht von der Mietsache liegt bei etwa 30 Kilometern.

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Wohnung mit Bad

Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache wie Bad oder Sammelheizung bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen einer Mieterhöhung grundsätzlich unberücksichtigt.

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Toilettenbenutzung

Männer dürfen die Toilette im Stehen benutzen. Geräuschbeeinträchtigungen müssen von den Nachbarn in einem hellhörigen Haus hingenommen werden.

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Wohnungsgröße

Für das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Wohnungsfläche maßgeblich, auch wenn die tatsächliche Wohnfläche darüber hinausgehen sollte. Anders erst bei Flächenabweichungen von mehr als 10 Prozent.

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Graffiti

Graffiti-Schmierereien sind Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt und die Bereiche instand gesetzt werden. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses aufrechterhalten, inklusive der Grundstücks- und Gebäudeteile, die zur gemeinschaftlichen Benutzung durch die Mieter und zum Zugang der Mietsache gehören.

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Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.

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Inkassogebühren

Großvermieter sollten selbst in der Lage sein, ausstehende Mietzahlungen anzumahnen. Für die Gebühren eines beauftragten Inkassounternehmens müssen die Mieter daher nicht aufkommen.

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Diakonie-Büro

Eine Vermieterin (Evangelische Kirche) kann ihre Mieter auch
kündigen, wenn eine ihr nahestehende Organisation (Diakonie) die Mieterwohnung
als Beratungsstelle benötigt.

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Rauchen

In der Wohnung oder auf dem Balkon darf geraucht werden. Das kann auch nicht per Mietvertrag oder Hausordnung verboten werden. Anders im Hausflur, Treppenhaus oder Keller: Hier kann der Vermieter ein Rauchverbot verhängen.

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E-Gitarre oder Klassik?

Jeder Mieter darf in seiner Wohnung ein Musikinstrument spielen, denn: Musizieren ist ein Bestandteil des sozial üblichen Verhaltens. Wie oft und wie lange er das darf, hängt im Einzelfall von der Beschaffenheit des Hauses und des jeweiligen Musikinstrumentes ab. Täglich darf etwa zwei Stunden musiziert werden. Als Faustregel gilt dabei: Je lauter, desto kürzer. Am besten mit den Nachbarn Spiel- und Probezeiten abstimmen.

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