Wirtschaftlichkeitsgebot

Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet einen Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe der Zuvielbelastung in der Betriebskostenabrechnung.

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Wespennest

Die Kosten für die Beseitigung eines Wespennests sind nicht als Betriebskosten umlagefähig. Umlagefähig können nur die Kosten einer regelmäßigen und damit laufenden Ungezieferbekämpfung sein.

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Rechtsanwaltskosten

Bedient sich ein gewerblicher Vermieter trotz einfacher Fallgestaltung anwaltlicher Hilfe, um eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen, besteht kein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem säumigen Mieter.

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Wohnungsrückgabe

Gibt der Mieter die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, kann der Vermieter regelmäßig nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung der noch erforderlichen Arbeiten setzt und die Frist erfolglos verstreicht.

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Gestank

Beißender Geruch, der seit dem Betrieb einer U-Bahn vom nahegelegenen U-Bahn-Zugang durch geöffnete Fenster in die Wohnung des Mieters dringt, ein regelmäßiges Lüften unmöglich macht und auch den Aufenthalt im Garten verleidet, begründet grundsätzlich eine Mietminderung.

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Sicherheitsscheck

Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erfordert es nicht, ordnungsgemäß installierte Wohnungsöfen ohne besonderen Anlass regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. Der Vermieter genügt grundsätzlich seiner Pflicht, wenn er auf eine Mängelanzeige des Mieters hin unverzüglich tätig wird und eine Reparatur durch einen Fachmann veranlasst.

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Fristlose Kündigung

Nimmt der Vermieter ein wiederkehrendes vertragswidriges Verhalten des Mieters zunächst über Jahre widerspruchslos hin, wird dadurch der Anschein gesetzt, dass er den Vertragsverletzungen kein erhebliches Gewicht beimisst und keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen sieht. Dies kann einer fristlosen Kündigung die Grundlage entziehen.

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Versicherungskosten

Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit erforderlichen und angemessenen Betriebskosten zu belasten. Versicherungsverträge sind zu möglichst günstigen Bedingungen abzuschließen und auf dem markt Vergleichsangebote einzuholen.

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Schimmel

Mieträume müssen bauphysikalisch so beschaffen sein, dass die in üblicher Art mit Möbeln eingerichtet werden können. Bei einem Wandabstand von nur weinigen Zentimetern, wie er im Allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, müssen baubedingte Feuchtigkeitsschäden regelmäßig ausgeschlossen sein.

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Minderungsausschluss

Mangelkenntnis bei Abschluss des Mietvertrags bewirkt regelmäßig einen dauerhaften Ausschluss des Mietminderungsrechts. Anderes gilt, wenn der Vermieter die Beseitigung des mangelhaften Zustands bei Vertragsschluss zugesagt hat.

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