Nachträgliche Einwendungen

In der bloßen vorbehaltlosen Begleichung einer Betriebskostennachforderung ist kein (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis zu sehen. Eine nachträgliche Korrektur und entsprechende Rückforderung bleiben unter Beachtung der zwölfmonatigen Einwendungsfrist grundsätzlich möglich.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Feuchtigkeit

Ein Mieter kann bei Bezug einer Wohnung davon ausgehen, dass er ein normales Wohnverhalten an den Tag legen kann. So besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, vorhandene Feuchtigkeit durch übermäßiges Lüften und Heizen auszugleichen, zumal dies mit höheren Heizkosten einherginge.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Kündigungsverzicht

Verzichtet der Mieter wirksam für die Dauer von zwölf Monaten auf sein Kündigungsrecht, kann er erstmals zum Ende des Zwölfmonatszeitraums kündigen.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Betriebskostenabrechnung

Werden in der Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen des Mieters zu hoch oder zu niedrig oder sogar mit Null angesetzt, ist die Abrechnung falsch und fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Vermieterwechsel

Der neue Eigentümer des Hauses oder der Wohnung hat keinen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Mietkaution

Fordert der Mieter einen konkreten Nachweis, dass seine Mietkaution ordnungsgemäß auf einem Sonderkonto angelegt ist, und erbringt der Vermieter diesen Nachweis nicht, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Mietzahlungen geltend machen.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Garage

Sind Wohnung und Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Schönheitsreparaturklausel

Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen ist unwirksam.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Belegeinsicht

Das Rechts des Mieters auf Einsichtnahme in die Betriebskostenabrechnungsbelege umfasst im Termin zur Belegeinsicht auch das Ablichten von Unterlagen mit eigenem Gerät. Belange des Datenschutzes stehen nicht entgegen.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Kündigungsbegründung

Für die ordnungsgemäße Begründung einer Vermieterkündigung ist es regelmäßig erforderlich und ausreichend, den Kündigungsgrund so zu bezeichnen, dass er identifizierbar ist und von anderen Gründen unterschieden werden kann.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!