Sicherheitsscheck

Die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters erfordert es nicht, ordnungsgemäß installierte Wohnungsöfen ohne besonderen Anlass regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. Der Vermieter genügt grundsätzlich seiner Pflicht, wenn er auf eine Mängelanzeige des Mieters hin unverzüglich tätig wird und eine Reparatur durch einen Fachmann veranlasst.

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