Farbwahl

Es ist nicht als vertragswidrig zu bewerten, wenn die Mieträume während der Mietzeit mit einem kräftigen Farbanstrich versehen sind. Anders aber stets, wenn sich Räume noch bei Auszug in einem farblichen Zustand befinden, der die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet und eine Neuvermietung praktisch unmöglich macht.

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Fogging

Schwarzstaubablagerungen an Wänden und Gardinen als Erscheinungsbild des sogenannten Fogging können einen Abhilfeanspruch und eine Minderungsbefugnis des Mieters begründen.

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Besenrein

Eine besenreine Rückgabe der Wohnung beinhaltet nur die Beseitigung von groben Verschmutzungen.

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Vermieteranschrift

Wird der Vermieter von einem Verwalter vertreten, muss dieser spätestens auf Nachfrage die volle, ladungsfähig Vermieteranschrift offenbaren. Die bloße Namensangabe im Mietvertrag reicht nicht aus.

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Stillschweigende Vertragsänderung

Wird in die Betriebskostenumlage eine im Mietvertrag nicht vereinbarte Kostenposition einbezogen und bleibt dies zunächst unbeanstandet, kommt dadurch regelmäßig keine stillschweigende Änderung des Mietvertrages zustande.

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Betriebskostenguthaben

Nach Ablauf der Jahresabrechnungsfrist ist der Saldo der Betriebskostenabrechnung in der Regel keiner Korrektur zu Lasten des Mieters mehr zugänglich. Ein irrtümlich errechneter Guthabenbetrag kann regelmäßig nicht mehr zurückgefordert werden.

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Handwerkerqualifikation

Es ist nicht Aufgabe des Mieters, über die Qualifikation von Handwerkern zu entscheiden und davon den Wohnungszutritt zum Zwecke der Mängelbeseitigung abhängig zu machen. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, steht es dem Mieter frei, Beseitigungsanspruch gegenüber dem Vermieter weiterzuverfolgen.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Abriss

Eine Abrisskündigung kann berechtigt sein, wenn ein großer Wohnblock weitestgehend leer steht und im Rahmen eines städtebauchlichen Konzepts abgerissen werden soll, weil eine vernünftige Bewirtschaftung des Gebäudes wegen des Leerstandes nicht möglich ist.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder weiteren Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung!

Wohnungsgröße

Die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsgröße ist für eine Mieterhöhung nicht mehr bindend.
Maßgeblich ist allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung und zwar auch dann, wenn die Flächenabweichung unter 10% liegt.

Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie und gerne an!

Periodischer Mangel

Wirkt sich ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes gemindert.

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