Mieter dürfen ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren. Der Vermieter kann den Transport des Klaviers in die Mietwohnung auch nicht per einstweiliger Verfügung stoppen.
Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!
Mieter dürfen ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren. Der Vermieter kann den Transport des Klaviers in die Mietwohnung auch nicht per einstweiliger Verfügung stoppen.
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Eine Abrisskündigung kann berechtigt sein, wenn ein großer Wohnblock weitestgehend leer steht und im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts abgerissen werden soll, weile eine vernünftige Bewirtschaftung des Gebäudes wegen des Leerstandes nicht möglich ist.
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Sind Wohnung und Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig.
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Es ist nicht Aufgabe des Mieters, über die Qualifikation von Handwerkern zu entscheiden und davon den Wohnungszutritt zum Zwecke der Mängelbeseitigung abhängig zu machen. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht, steht es dem Mieter frei, seinen Besichtigungsanspruch gegenüber dem Vermieter weiterzuverfolgen.
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Mieter haben das Recht, auch abends nach 22:00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die Geräusche der Außenjalousien gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen.
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Geschrei und Quietschen von Kindern im Alter von anderthalb oder zwei Jahren, bevor sie das Haus verlassen, rechtfertigen keine Mietminderung.
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Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung des Vermieters erlauben, müssen zu einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes der Mietsache führen. Der ursprüngliche Zustand der Wohnung ist dagegen regelmäßig nicht entscheidend.
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Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Diese Abwälzung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam.
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Silvester naht und die Feierlaune steigt. Manch ein Mieter plant eine große Party, um mit Freunden und Verwandten das neue Jahr zu begrüßen. Doch auch hier sind gerade in einem Mehrfamilienhaus Regeln zu beachten.
So gilt die gesetzliche Nachtruhe auch an Silvester. Grundsätzlich ist der Lärm in der Wohnung ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Zwar wird diese Regel am letzten Tag des Jahres großzügig ausgelegt und den Nachbarn eine gewisse Toleranz abverlangt, jedoch sollte der feiernde Mieter die notwendige Rücksichtnahme nicht vergessen und bedenken, dass im Hause vielleicht Menschen leben, die an Neujahr arbeiten müssen oder kleine Kinder haben und daher Ruhe benötigen. Um Streitigkeiten vorzubeugen, bietet es sich an, die Nachbarn frühzeitig über die geplante Party zu informieren und ihnen anzubieten, sich sofort zu melden, wenn es zu laut wird.
Auch beim Feuerwerk sind Vorsicht und Rücksicht geboten. Dem Mieter muss bewusst sein, dass er auch für seine Gäste haftet. Dass in der Wohnung nicht gezündelt werden darf, ist klar. Aber auch vom Balkon aus sollten keinesfalls Feuerwerkskörper gezündet werden. Fliegen die in andere Wohnungen oder auf andere Balkone, können Menschen verletzt und Brände verursacht werden. So kann aus einer fröhlichen Silvesterparty ein Horrorspektakel mit schrecklichen Folgen werden.
Verliert man seine Umwelt nicht aus den Augen und beachtet ein paar Spielregeln, steht einer unbeschwerten und gelungenen Silvesterfeier nichts im Wege.
Das Team des DMB Dortmund Mieter und Pächter e.V. wünscht einen guten Rutsch in das Jahr 2013!