Gestank / Geruchsbelästigung

  • Biomüll-Abfalltonnen, die nur zwei Meter von der Hauseingangstür des Mieters stehen, müssen entfernt und so aufgestellt werden, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt
  • Bei erhebliche Belästigungen durch einen Abluft-Wäschetrockner mit dichten, übelriechenden Nebelschwaden, sind 10 Prozent Mietminderung zulässig
  • Hundekot im Treppenhaus und erhebliche Geruchsbelästigung aus der benachbarten Wohnung des Hundehalters berechtigen zu einer Mietminderung von 20 Prozent
  • Renoviert der Vermieter die unter der Mieterwohnung gelegene Wohnung und verwendet dabei stark lösungshaltige Mittel und führt dies zu unangenehmen Geruchsbelästigungen, ist eine Mietminderung von 90 Prozent in den betreffenden Räumen gerechtfertigt

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