Vögel II

Das regelmäßige Füttern von Tauben trotz Abmahnung, das eine erhebliche Verschmutzung der Liegenschaft durch Taubenkot, Staub und Federn nach sich zieht, ist eine Störung des Hausfriedens, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt (AG Nürnberg 14 C 7772/15, WuM 2017, 150).

Vögel I

Vogellärm im Garten ist grundsätzlich hinzunehmen. Das gilt auch, wenn Nachbarn Vögel mit Tränken und Futterknödeln gezielt anlocken. Um den Vogelgesang zu unterbinden, müsste der Vermieter die Natur rund um sein Haus zerstören und Bäume fällen. Das kann nicht verlang werden (LG Berlin 65 S 540/09).

Kameraattrappen

Die Installation einer täuschend echten Überwachungskameraattrappe im Hauseingang durch den Vermieter ist ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters, wenn zur Abwehr von Gefahren für das Eigentum des Mieters auch weniger einschneidende Mittel – etwa eine zulässig und schnell ins Schloss fallende Eingangstür – in Frage kommt (LG Berlin 67 S 73/18, WuM 2018, 654).

Bodenbelag

Die Ersetzung des bei Vermietung auf der Terrasse verlegten Fliesenbodens durch einen Holzboden ist eine Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Wiederherstellung in der bisherigen Ausführung (LG Berlin 65 S 315/15, WuM 2017,14).

Heizkörper

Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Stilllegung von ihm nicht genutzter Heizkörper, selbst wenn dadurch in geringem Umfang Verbrauchseinheiten anfallen und in Rechnung gestellt werden (AG München 416 C 10714/20, WuM 2021, 309).

Mieterhöhung

Wird Gewerberaum älteren Baujahres erstmalig in Wohnraum umgewandelt, so kommt im Rahmen einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Einordnung der Baualtersklasse des Zeitpunkts der Umwandlung nur dann in Betracht, wenn die Wohnung durch die Modernisierung insgesamt den baulichen Standard einer Neubauwohnung aufweist (LG Berlin 65 S 149/19, WuM 2020, 796).

Zahlungsverzug

Ein Verschulden des Mieters an der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten (hier: Zahlungsverzug) kann fehlen, wenn er aufgrund einer Depression nicht in der Lage war, als Freiberufler ausreichend Einnahmen zu generieren und seine Angelegenheiten angemessen zu regeln (AG Münster 4 C 3363/19, WuM 2021, 178).

Vergleichswohnungen II

Die Vergleichbarkeit von Wohnungen ist nicht gegeben bei einer Größenabweichung von 32,4 bzw. 48 Prozent, da die Wohnungen dann einem anderen Wohnungsteilmarkt angehören (AG Gronau (Westf.) 2 C 107/20, WuM 2021,177).

Vergleichswohnungen I

Ein auf Vergleichswohnungen gestütztes Mieterhöhungsverlangen erfüllt die formalen Anforderungen nur dann, wenn der Vermieter mindestens drei Vergleichswohnungen angibt, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens auch tatsächlich vermietet sind (LG Berlin 67 S 129/20, WuM 2020, 795).