Vögel I

Vogellärm im Garten ist grundsätzlich hinzunehmen. Das gilt auch, wenn Nachbarn Vögel mit Tränken und Futterknödeln gezielt anlocken. Um den Vogelgesang zu unterbinden, müsste der Vermieter die Natur rund um sein Haus zerstören und Bäume fällen. Das kann nicht verlang werden (LG Berlin 65 S 540/09).