Gerätehütte

Ist der Mieter mietvertraglich zur Gartenpflege verpflichtet und gibt es keine andere zumutbare und rechtlich zulässige Lagermöglichkeit für Gartengeräte, besteht ein Anspruch auf Erlaubnis zur Errichtung einer Gerätehütte (AG Vaihingen a. d. Enz 1 C 315/19, WuM 2020, 780).