Untermieter

Ein Vermieter darf die Untervermietungserlaubnis weder davon abhängig machen, dass ein in Aussicht genommener Untermieter sich bei ihm bewirbt oder persönlich vorstellt, noch hat er Anspruch auf Informationen, die über Namen, Geburtsdatum und -ort des potenziellen Untermieters hinausgehen (LG Berlin 64 T 49/20, WuM 2021, 30).