Schlüssel

Mieter haben Anspruch auf eine ausreichende Anzahl von Haustür-, Wohnungs-, Briefkasten, und gegebenenfalls Keller- oder Garagenschlüsseln. Mindestens ein Schlüsselsatz pro Bewohner plus einen Schlüsselersatz in Reserve und unter Umständen auch Haustür- und Wohnungsschlüssel für den Babysitter oder die Putzhilfe. Der Vermieter darf ohne Zustimmung des Mieters keinen Schlüssel für die Mieterwohnung behalten, auch nicht der Hausmeister.

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