Reparaturen

Dem Mieter muss eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der vom Vermieter mit Instandsetzungsarbeiten beauftragten Firma möglich sein. Der Vermieter ist daher verpflichtet, die mit den Reparaturarbeiten beauftragte Firma in seinem Ankündigungsschreiben an den Mieter zu benennen
(LG Berlin 65 S 5/19, WuM 2019, 439).