Mieterhöhung

Ein Mieterhöhungsverlangen wegen durchgeführter Modernisierung ist unwirksam, wenn es dem Mieter nicht ermöglicht, den Grund der Mieterhöhung plausibel nachzuvollziehen. Bei größeren Summen muss die Mieterhöhungserklärung daher eine Aufschlüsselung der Kosten der einzelnen Gewerke enthalten0
(LG Bremen 2S283/18, WuM 2019, 450).