Mietkaution

Fordert der Mieter einen konkreten Nachweis, dass seine Mietkaution ordnungsgemäß auf einem Sonderkonto angelegt ist, und erbringt der Vermieter diesen Nachweis nicht, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Mietzahlungen geltend machen.

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Garage

Sind Wohnung und Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietverhältnisses, so ist eine Teilkündigung des Mietverhältnisses über die Garage unzulässig.

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Schönheitsreparaturklausel

Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen ist unwirksam.

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Belegeinsicht

Das Rechts des Mieters auf Einsichtnahme in die Betriebskostenabrechnungsbelege umfasst im Termin zur Belegeinsicht auch das Ablichten von Unterlagen mit eigenem Gerät. Belange des Datenschutzes stehen nicht entgegen.

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Kündigungsbegründung

Für die ordnungsgemäße Begründung einer Vermieterkündigung ist es regelmäßig erforderlich und ausreichend, den Kündigungsgrund so zu bezeichnen, dass er identifizierbar ist und von anderen Gründen unterschieden werden kann.

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Wirtschaftlichkeitsgebot

Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet einen Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe der Zuvielbelastung in der Betriebskostenabrechnung.

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Wespennest

Die Kosten für die Beseitigung eines Wespennests sind nicht als Betriebskosten umlagefähig. Umlagefähig können nur die Kosten einer regelmäßigen und damit laufenden Ungezieferbekämpfung sein.

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Rechtsanwaltskosten

Bedient sich ein gewerblicher Vermieter trotz einfacher Fallgestaltung anwaltlicher Hilfe, um eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen, besteht kein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem säumigen Mieter.

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Wohnungsrückgabe

Gibt der Mieter die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, kann der Vermieter regelmäßig nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung der noch erforderlichen Arbeiten setzt und die Frist erfolglos verstreicht.

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Gestank

Beißender Geruch, der seit dem Betrieb einer U-Bahn vom nahegelegenen U-Bahn-Zugang durch geöffnete Fenster in die Wohnung des Mieters dringt, ein regelmäßiges Lüften unmöglich macht und auch den Aufenthalt im Garten verleidet, begründet grundsätzlich eine Mietminderung.

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