Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet einen Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe der Zuvielbelastung in der Betriebskostenabrechnung.
Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!
Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet einen Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe der Zuvielbelastung in der Betriebskostenabrechnung.
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Der neue Eigentümer des Hauses oder der Wohnung hat keinen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat.
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Es ist nicht als vertragswidrig zu bewerten, wenn die Mieträume während der Mietzeit mit einem kräftigen Farbanstrich versehen sind. Anders aber stets, wenn sich Räume noch bei Auszug in einem farblichen Zustand befinden, der die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet und eine Neuvermietung praktisch unmöglich macht.
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Der absolute Ausschluss der Haltung von Katzen und Hunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Ob die konkret beabsichtigte Tierhaltung vertragsgemäß ist, ist im Einzelfall zu prüfen.
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In der Nutzung eines vom Vermieter errichteten Anbaus kann die Zustimmung des Mieters zu einer höheren Miete gesehen werden.
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Der Mieter gerät grundsätzlich auch dann in Zahlungsverzug, wenn die vom Jobcenter für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des Jobcenters ausbleiben.
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Treten in der Wohnung Feuchtigkeit und Schimmelbildung auf, so hat der Vermieter den Beweis zu führen, dass dies nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführen ist.
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Eine als vorformulierte Vertragsbedingung in den Mietvertrag aufgenommene Schiedsgutachterklausel des Inhalts, das bei Uneinigkeit über durchzuführende Schönheitsreparaturen oder Schäden ein Schiedsgutachter verbindlich über die Verpflichtung des Mieters zur Kostentragung entscheidet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
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Der Mieter ist bei bestehender Verkaufsabsicht des Vermieters verpflichtet, die Besichtigung seiner Wohnung durch Kaufinteressenten zu gestatten. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Fertigung von Lichtbildern der Innenräume seiner Wohnung zwecks Verwendung für Kaufangebote im Internet zu dulden.
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Einladung zur Mitgliederversammlung
gemäß § 10, Absatz 2 der Satzung unseres Vereins
Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, den
4. November 2015 um 17 Uhr
in den Räumlichkeiten des Kolping-Hauses, Silberstr. 24 – 26, 44137 Dortmund, statt.
Sie nehmen bitte den Seiteneingang und folgen der Beschilderung.
Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen wir uns.
Die Tagesordnungspunkte zur Mitgliederversammlung lauten wie folgt:
Ihr Team vom DMB Mieterbund Dortmund, Lünen und Castrop-Rauxel