Tierhaltung

Der absolute Ausschluss der Haltung von Katzen und Hunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Ob die konkret beabsichtigte Tierhaltung vertragsgemäß ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

Wenn Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Mieterhöhung

In der Nutzung eines vom Vermieter errichteten Anbaus kann die Zustimmung des Mieters zu einer höheren Miete gesehen werden.

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Zahlungsverzug

Der Mieter gerät grundsätzlich auch dann in Zahlungsverzug, wenn die vom Jobcenter für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des Jobcenters ausbleiben.

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Schimmel

Treten in der Wohnung Feuchtigkeit und Schimmelbildung auf, so hat der Vermieter den Beweis zu führen, dass dies nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführen ist.

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Schönheitsreparaturen

Eine als vorformulierte Vertragsbedingung in den Mietvertrag aufgenommene Schiedsgutachterklausel des Inhalts, das bei Uneinigkeit über durchzuführende Schönheitsreparaturen oder Schäden ein Schiedsgutachter verbindlich über die Verpflichtung des Mieters zur Kostentragung entscheidet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

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Wohnungsbesichtigung

Der Mieter ist bei bestehender Verkaufsabsicht des Vermieters verpflichtet, die Besichtigung seiner Wohnung durch Kaufinteressenten zu gestatten. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Fertigung von Lichtbildern der Innenräume seiner Wohnung zwecks Verwendung für Kaufangebote im Internet zu dulden.

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Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung
gemäß § 10, Absatz 2 der Satzung unseres Vereins

Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Mittwoch, den
4. November 2015 um 17 Uhr
in den Räumlichkeiten des Kolping-Hauses, Silberstr. 24 – 26, 44137 Dortmund, statt.
Sie nehmen bitte den Seiteneingang und folgen der Beschilderung.

Auf Ihr zahlreiches Erscheinen freuen wir uns.

Die Tagesordnungspunkte zur Mitgliederversammlung lauten wie folgt:

  1. Begrüßung
  2. Genehmigung des Protokolls der
letzten Mitgliederversammlung
  3. Jahresbericht des Vorstandes
  4. Bericht des Kassenwartes
  5. Prüfungsbericht
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Beitragserhöhung 0,50 € pro Monat
  8. Vortrag „Sicheres Wohnen“ des Herrn
Kriminalhauptkommissar Detlef Burkhardt
über Einbruchsprävention
  9. Verschiedenes

Ihr Team vom DMB Mieterbund Dortmund, Lünen und Castrop-Rauxel

Hausrecht und Besuch

Wer kommen darf und wer gehen muss, entscheidet allein der Mieter. Er hat das Hausrecht. Ohne seine Zustimmung dürfen weder ein Nachbar, noch der Hausmeister oder der Vermieter die Wohnung betreten. Der Vermieter muss sich anmelden, zum Beispiel wenn Reparaturen oder Modernisierungen in der Wohnung notwendig sind. Besuch ist immer erlaubt. Der Mieter bestimmt, ob und wie lange. Vorsicht: Bleibt der Besuch länger als vier Wochen, könnte man auch von „Untermietung“ reden, und das geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

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Mietsicherheit

Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.

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Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.

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