Abrechnung

Der Mieter hat zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verbrauchsdaten aller Nutzer, wenn er anderenfalls nicht nachvollziehen könnte, ob die Verteilung der Kosten an sich gerechtfertigt ist.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Stromzähler

Befindet sich der zur Wohnung gehörende Stromzähler in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt, muss der Vermieter ihm einmal im Monat entgeltfrei Zugang zum Zwecke der Ablesung gewähren.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Schallschutz

Entspricht der Schallschutz der Trennwände zwischen den Wohnungen nicht der anzuwendenden DIN-Norm, so ist dies ein Mangel.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Haftung für Angehörige

Im Rahmen des Mietvertrages haftet der Mieter auch für schuldhafte Beschädigungen des Vermietereigentums durch Familienangehörige, soweit diese die Mietsache mit seinem Wissen und Wollen nutzen.

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Zurückbehaltungsrecht

Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.

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Wespennest

Die Kosten für die Beseitigung eines Wespennests sind nicht als Betriebskosten umlagefähig. Umlagefähig können nur die Kosten einer regelmäßigen und damit laufenden Ungezieferbekämpfung sein.

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Kinderlärm

Geschrei und Quietschen von Kindern im Alter von anderthalb oder zwei Jahren, bevor sie das Haus verlassen, rechtfertigen keine Mietminderung.

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