Das Treppenhaus in einem Mietshaus gehört zu den Gemeinschaftsräumen. Damit ist die vertragsgemäße Nutzung dieses Raumes für alle Mieter gestattet. Wenn die Größe des Hausflures also das Abstellen eines Kinderwagens zulässt, kein Aufzug und kein Abstellraum vorhanden sind, hat der Mieter das Recht dazu. Bevor eine Mutter oder ein Vater einen Kinderwagen in den vierten Stock schleppt, können Nachbarn einen kleinen Slalom im Hausflur laufen. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter sind gefragt.
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