Betriebskostenabrechnung

Werden in der Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen des Mieters zu hoch oder zu niedrig oder sogar mit Null angesetzt, ist die Abrechnung falsch und fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Besenrein

Eine besenreine Rückgabe der Wohnung beinhaltet nur die Beseitigung von groben Verschmutzungen.

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Belegeinsicht

Die Grenze für eine dem Mieter noch zumutbare Entfernung des Ortes der Belegeinsicht von der Mietsache liegt bei etwa 30 Kilometern.

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Aufwendungsersatz

Der Mieter kann einen modernisierungsbedingten Aufwendungsersatz auch als Vorschuss geltend machen. Es ist substantiiert darzulegen, wofür Vorschuss verlangt wird, und eine Aufschlüsselung von Art und Umfang der voraussichtlichen Aufwendungen vorzunehmen.

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Abriss

Eine Abrisskündigung kann berechtigt sein, wenn ein großer Wohnblock weitestgehend leer steht und im Rahmen eines städtebaulichen Konzepts abgerissen werden soll, weile eine vernünftige Bewirtschaftung des Gebäudes wegen des Leerstandes nicht möglich ist.

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Abrechnung

Der Mieter hat zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verbrauchsdaten aller Nutzer, wenn er anderenfalls nicht nachvollziehen könnte, ob die Verteilung der Kosten an sich gerechtfertigt ist.

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Domina

Allein das Anbieten von Sexdiensten im Internet rechtfertigt nicht die ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. In jedem Fall ist zuvor eine Abmahnung erforderlich (LG München II 12 T 4910/20).

Frohes neues Jahr!

Liebe Mitglieder*innen,

wir wünschen Ihnen alles Gute für das Neue Jahr.
Möge es stets glücklich, harmonisch und stressfrei sein!

Herzliche Neujahrsgrüße wünscht
DMB Mieterbund Dortmund e.V.

Modernisierung

Eine weit verfrüht ausgesprochene Modernisierungsankündigung ist rechtsmissbräuchlich. Der Vermieter kann aus ihr keine Duldungsansprüche gegenüber dem Mieter herleiten (hier: Ankündigung 16 Monate vor Beginn der am Mietobjekt beabsichtigten Maßnahmen) (LG Berlin 67 S 108/20, WuM 2020, 789).

Kündigung

Ein Kündigungsgrund liegt nicht vor, wenn der Mieter die Wohnung zwar so zustellt, dass das Betreten einzelner Räume nur eingeschränkt möglich ist, eine Gefährdung der Mietsache, etwa durch Unrat, Ungeziefer, Schimmelbildung oder statische Überlastung, aber nicht gegeben ist (LG Münster 01 S 53/20, WuM 2020, 783).