Fußball spielen

Natürlich dürfen Kinder in der Wohnung spielen und sich bewegen, auch dann, wenn es etwas lauter wird. Aber Fußball gehört nach draußen, auf die Wiese, in den Garten oder in den Hof. Fußball spielen in der Wohnung ist nicht erlaubt.

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Fristlose Kündigung

Nimmt der Vermieter ein wiederkehrendes vertragswidriges Verhalten des Mieters zunächst über Jahre widerspruchslos hin, wird dadurch der Anschein gesetzt, dass er den Vertragsverletzungen kein erhebliches Gewicht beimisst und keine wesentliche Beeinträchtigung seiner Interessen sieht. Dies kann einer fristlosen Kündigung die Grundlage entziehen.

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Feiern

Ein Grundrecht auf Feiern in der Wohnung gibt es nicht – weder einmal im Monat noch dreimal im Jahr. Natürlich kann man Freunde und Gäste einladen. Aber es ist immer Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe. Dann darf streng genommen in der Nachbarschaft nichts mehr zu hören sein. Wer auf das Verständnis der Nachbarn setzen und feiern will, sollte sie zumindest informieren, sich vorab entschuldigen oder sie auch einladen.

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Farbwahl

Es ist nicht als vertragswidrig zu bewerten, wenn die Mieträume während der Mietzeit mit einem kräftigen Farbanstrich versehen sind. Anders aber stets, wenn sich Räume noch bei Auszug in einem farblichen Zustand befinden, der die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet und eine Neuvermietung praktisch unmöglich macht.

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Fahrrad

Fahrräder dürfen normalerweise nicht im Hausflur oder Eingangsbereich geparkt werden. Zumindest kann das laut Mietvertrag oder Hausordnung verboten sein. Fehlt ein Abstellraum und gibt es auch keinen Fahrradkeller, kann man das Rad mit in die Wohnung nehmen oder es muss vor dem Haus abgestellt werden.

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Einwendungsfrist

Die Vorlage einer formell nicht ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung setzt die zwölfmonatige Frist für Einwendungen des Mieters nicht in Gang. Dies gilt unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung.

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E-Gitarre oder Klassik?

Jeder Mieter darf in seiner Wohnung ein Musikinstrument spielen, denn: Musizieren ist ein Bestandteil des sozial üblichen Verhaltens. Wie oft und wie lange er das darf, hängt im Einzelfall von der Beschaffenheit des Hauses und des jeweiligen Musikinstrumentes ab. Täglich darf etwa zwei Stunden musiziert werden. Als Faustregel gilt dabei: Je lauter, desto kürzer. Am besten mit den Nachbarn Spiel- und Probezeiten abstimmen.

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DVB-T, Satellit, Kabel . .

Wer Wert auf Multimedia legt oder eine bestimmte Art des Fernsehempfangs bevorzugt, sollte hiermit zusammenhängende Fragen schon bei der Wohnungsbesichtigung klären, spätestens beim Vertragsabschluss. DSL, digitaler Empfang usw. sind nicht zwingend. Wer „verkabelt“ ist, kann später auch nicht einfach eine Satellitenschüssel aufstellen.

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Diakonie-Büro

Eine Vermieterin (Evangelische Kirche) kann ihre Mieter auch kündigen, wenn eine ihr nahestehende Organisation (Diakonie) die Mieterwohnung als Beratungsstelle benötigt.

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Betriebskostenguthaben

Nach Ablauf der Jahresabrechnungsfrist ist der Saldo der Betriebskostenabrechnung in der Regel keiner Korrektur zu Lasten des Mieters mehr zugänglich. Ein irrtümlich errechneter Guthabenbetrag kann regelmäßig nicht mehr zurückgefordert werden.

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