Gestank / Geruchsbelästigung

Renoviert der Vermieter die unter der Mieterwohnung gelegene Wohnung und verwendet dabei stark lösungshaltige Mittel und führt dies zu unangenehmen Geruchsbelästigungen, ist eine Mietminderung von 90 Prozent in den betreffenden Räumen gerechtfertigt

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