Versicherungskosten

Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mietern nur mit erforderlichen und angemessenen Betriebskosten zu belasten. Versicherungsverträge sind zu möglichst günstigen Preis- und Leistungsbedingungen abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.

Vermieterwechsel

Der neue Eigentümer des Hauses oder der Wohnung hat keinen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat.

Treppenhaus

Das Treppenhaus „gehört“ allen Mietern zusammen. Schuhschränke oder Sideboards, die nicht mehr in der Wohnung passen, dürfen hier nicht abgestellt werden, auch nicht der Hausmüll. Mülltrennung auf dem Flur ist genauso verboten. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Mieter abwechselnd das Treppenhaus putzen müssen. Wenn nicht, zahlt der Mieter über die Betriebskostenabrechnung für die Reinigung.

Tiere halten

Das Gesetz regelt Fragen zur Tierhaltung in einer Mietwohnung nicht. Das bedeutet: Was im Mietvertrag steht, zählt. Hier kann gefordert werden: „Nur mit Erlaubnis des Vermieters“. Denkbar ist auch, dass Hund oder Katze verboten werden. Egal, was im Mietvertrag steht: Gefährliche Tiere sind ohne Zustimmung des Vermieters immer verboten. Kleintiere, wie Hamster, Fische, Vögel, Schildkröten usw. sind dagegen immer erlaubt, selbst dann, wenn im Mietvertrag ein absolutes Tierhaltungsverbot vorgegeben wird.

Sommerurlaub

Vertragliche Pflichten müssen auch im Urlaub erfüllt werden. Wer laut Mietvertrag Rasen mähen, Treppe putzen oder Keller fegen muss, muss im Urlaub für eine Vertretung sorgen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Miete und Nebenkosten pünktlich gezahlt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht über das Fernbleiben informiert werden und hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zur Wohnung. Dieser darf die Wohnung wenn nur in Notfällen betreten.

Schönheitsreparaturklausel

Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Diese Abwälzung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam.

Schlüssel

Mieter haben Anspruch auf eine ausreichende Anzahl von Haustür-, Wohnungs-, Briefkasten, und gegebenenfalls Keller- oder Garagenschlüsseln. Mindestens ein Schlüsselsatz pro Bewohner plus einen Schlüsselersatz in Reserve und unter Umständen auch Haustür- und Wohnungsschlüssel für den Babysitter oder die Putzhilfe. Der Vermieter darf ohne Zustimmung des Mieters keinen Schlüssel für die Mieterwohnung behalten, auch nicht der Hausmeister.

Schimmel

Mieträume müssen bauphysikalisch so beschaffen sein, dass die in üblicher Art mit Möbeln eingerichtet werden können. Bei einem Wandabstand von nur weinigen Zentimetern, wie er im Allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, müssen baubedingte Feuchtigkeitsschäden regelmäßig ausgeschlossen sein.

Schallschutz

Mieter haben immer nur Anspruch auf den Schallschutz, der bei Errichtung des Wohngebäudes galt. Zu einer nachträglichen Verbesserung des Schallschutzes ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn er neu baut oder das Gebäude grundlegend verändert.