Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet einen Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe der Zuvielbelastung in der Betriebskostenabrechnung.
Ein Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet einen Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe der Zuvielbelastung in der Betriebskostenabrechnung.