Treppenhaus

Das Treppenhaus „gehört“ allen Mietern zusammen. Schuhschränke oder Sideboards, die nicht mehr in der Wohnung passen, dürfen hier nicht abgestellt werden, auch nicht der Hausmüll. Mülltrennung auf dem Flur ist genauso verboten. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Mieter abwechselnd das Treppenhaus putzen müssen. Wenn nicht, zahlt der Mieter über die Betriebskostenabrechnung für die Reinigung.