Vergleichswohnungen II

Die Vergleichbarkeit von Wohnungen ist nicht gegeben bei einer Größenabweichung von 32,4 bzw. 48 Prozent, da die Wohnungen dann einem anderen Wohnungsteilmarkt angehören (AG Gronau (Westf.) 2 C 107/20, WuM 2021,177).

Vergleichswohnungen I

Ein auf Vergleichswohnungen gestütztes Mieterhöhungsverlangen erfüllt die formalen Anforderungen nur dann, wenn der Vermieter mindestens drei Vergleichswohnungen angibt, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens auch tatsächlich vermietet sind (LG Berlin 67 S 129/20, WuM 2020, 795).

Untermieter

Ein Vermieter darf die Untervermietungserlaubnis weder davon abhängig machen, dass ein in Aussicht genommener Untermieter sich bei ihm bewirbt oder persönlich vorstellt, noch hat er Anspruch auf Informationen, die über Namen, Geburtsdatum und -ort des potenziellen Untermieters hinausgehen (LG Berlin 64 T 49/20, WuM 2021, 30).

Modernisierung

Die geringfüge Vergrößerung des Balkons (hier: Erhöhung der Gesamtwohnfläche der Wohnung um ein Prozent) führt nicht zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und rechtfertigt daher keine Modernisierungsmieterhöhung (LG Hamburg 334 C S 5/19, WuM 2019, 383).

Betriebskosten

Die Kosten für eine Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen, welche nach den einschlägigen technischen Regelungen alle zwölf Jahre vorzunehmen ist, vom Vermieter jedoch im Fünf-Jahres-Turnus vorgenommen wird, sind wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht umlagefähig (AG Münster 48 C 361/18, WuM 2019, 379).

Belegeinsicht

Der Anspruch des Mieters auf Belegvorlage umfasst nicht nur die Abrechnungsunterlagen wie Rechnungen, sondern auch die Einsichtnahme in zahlungsbelege (LG Berlin 65 S 196/18, WuM 2019, 377).

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht, wenn die Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet wird. Umfassend ist eine Modernisierung, wenn dafür mehr als ein Drittel der fiktiven Neubaukosten aufgewendet wurden (AG Neukölln 18 C 188/18, WuM 2019, 380).

Schadensersatz

Neben den Kosten des Umzugs umfasst der Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs die Mietdifferenz für den Zeitraum von 24 Monaten (AG Waiblingen 9 C 1106/18, WuM 2019, 334).

Fristgemäße Kündigung

Der Vermieter darf das Mietverhältnis fristgemäß kündigen, wenn der Mieter seine Wohnung bis auf 50 bis 60 cm breite Durchgänge zustellt und das Lüften durch Vollstellen von Fenstern und Balkontüre unmöglich macht (LG Karlsruhe 9 S 2/19, WuM 2019, 436).

Fristlose Kündigung

Ein tätlicher Angriff und massive Beleidigungen des Hausmeisters mit den Worten „Arschloch“ und „Scheiß Ausländer“ rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Gronau (Westf.) 2 C 121/18, WuM 2019, 435).