Schönheitsreparaturklausel

Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Die Abwälzung der Schönheitsreparaturen ist unwirksam.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Schallschutz

Mieter haben immer nur Anspruch auf den Schallschutz, der bei Errichtung des Wohngebäudes galt. Zu einer nachträglichen Verbesserung des Schallschutzes ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn er neu baut oder das Gebäude grundlegend verändert.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Rollläden

Mieter haben das Recht, auch abends nach 22:00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die Geräusche der Außenjalousien gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Rauchen

Rauchen in der Wohnung oder im Haus selbst ist nicht verboten. Allerdings kann der Vermieter im Mietvertrag oder der Hausordnung vorgeben, dass in Gemeinschaftsräumen nicht geraucht werden darf. Das gilt dann auch für Treppenhäuser und Flure.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Putzen/Reinigen des Hausflurs

Die Reinigung von Treppenhaus und Hausflur sind eigentlich Sache des Vermieters. Anfallende Kosten, z. B. für Hausmeister oder Putzkräfte, kann der Vermieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abwälzen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Parabolantenne

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter die Erlaubnis zur Anbringung einer Parabolantenne zu erteilen, wenn der Mieter sich ohne weiteres einen Breitbandkabelanschluss in die Wohnung verlegen lassen kann.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Nachbarlärm

Bei schwerwiegenden Lärmstörungen aus Nachbarwohnungen ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Der Mieter muss seinem Vermieter nicht den Namen des störenden Nachbarn nennen, es reicht aus, wenn er die Wohnung oder die Wohnungslage exakt beschreibt.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Modernisierung

Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung des Vermieters erlauben, müssen zu einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes der Mietsache führen. Der ursprüngliche Zustand der Wohnung ist dagegen regelmäßig nicht entscheidend.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Mietvertragsklausel „Keine Hunde und Katzen“ unwirksam

Eine Mietvertragsklausel wonach sich der Mieter verpflichtet „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist unwirksam. Eine derartige Mietvertragsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Es könne sehr wohl zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören, einen Hund oder eine Katze zu halten. Es ist jedoch immer auch eine Entscheidung im Einzelfall. Die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn im Haus müssen berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!

Mietkaution

Fordert der Mieter einen konkreten Nachweis, dass seine Mietkaution ordnungsgemäß auf einem Sonderkonto angelegt ist, und erbringt der Vermieter diesen Nachweis nicht, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Mietzahlungen geltend machen.

Sollten Sie spezielle Rückfragen haben, sprechen Sie uns bitte an!