Kündigung wegen Porno-Video

Die Herstellung pornografischer Videoclips in der Wohnung und auf einem von außen nicht einsehbaren Teil des zur Wohnung gehörenden Balkons sowie deren Vermarktung rechtfertigt keine Kündigung, solange die Aktivität keine Außenwirkung entfaltet (AG Lüdinghausen – 4 C 76/18, WuM 2018, 312).

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Nebenkosten

Eine „Notdienstpauschale“ (nicht Notrufdienst), womit die Kosten abgedeckt werden sollen, die dafür anfallen, dass auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bei Schadens- oder Notfällen eine Person erreichbar ist, gehört nicht zu den auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten (AG Berlin-Charlottenburg – 215 C 311/17, NZM 2018, 747).

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Winterdienst

Der Mieter, der die Kosten des Winterdienstes bestreitet, muss konkret vortragen, inwieweit die Abrechnungen nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort beziehungsweise den ausgeführten Leistungen übereinstimmen sollen (AG Zossen – 7 C 75/18, GE 2018, 1529).

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Wohnungsrückgabe

Gibt der Mieter die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, kann der Vermieter regelmäßig nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Durchführung der noch erforderlichen Arbeiten setzt und die Frist erfolglos verstreicht.

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Versicherungskosten

Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mietern nur mit erforderlichen und angemessenen Betriebskosten zu belasten. Versicherungsverträge sind zu möglichst günstigen Preis- und Leistungsbedingungen abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.

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Silvester

Silvester naht und die Feierlaune steigt. Manch ein Mieter plant eine große Party, um mit Freunden und Verwandten das neue Jahr zu begrüßen. Doch auch hier sind gerade in einem Mehrfamilienhaus Regeln zu beachten. So gilt die gesetzliche Nachtruhe auch an Silvester. Grundsätzlich ist der Lärm in der Wohnung ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Zwar wird diese Regel am letzten Tag des Jahres großzügig ausgelegt und den Nachbarn eine gewisse Toleranz abverlangt,  jedoch sollte der feiernde Mieter die notwendige Rücksichtnahme nicht  vergessen und bedenken, dass im Hause vielleicht Menschen leben, die an Neujahr arbeiten müssen oder kleine Kinder haben und daher Ruhe benötigen. Um Streitigkeiten vorzubeugen, bietet es sich an, die Nachbarn frühzeitig über die geplante Party zu informieren und ihnen anzubieten, sich sofort zu melden, wenn es zu laut wird. Auch beim Feuerwerk sind Vorsicht und Rücksicht geboten. Dem Mieter muss bewusst sein, dass er auch für seine Gäste haftet. Dass in der Wohnung nicht gezündelt werden darf, ist klar. Aber auch vom Balkon aus sollten keinesfalls Feuerwerkskörper gezündet werden. Fliegen die in andere Wohnungen oder auf andere Balkone, können Menschen verletzt und Brände verursacht werden. So kann aus einer fröhlichen Silvesterparty ein Horrorspektakel mit schrecklichen Folgen werden. Verliert man seine Umwelt nicht aus den Augen und beachtet ein paar Spielregeln, steht einer  unbeschwerten und gelungenen Silvesterfeier nichts im Wege.

Das Team des DMB Dortmund Mieterbund e.V. wünscht einen guten Rutsch in das Jahr 2023!

Toben, Schreien, Lachen

Kinder lassen sich nicht einfach ausschalten. Besonders Kleinkinder lachen, weinen und schreien zu den unmöglichsten Zeiten. Nachbarn müssen das hinnehmen. Außerdem dürfen Kinder in der Wohnung spielen und toben. Der Gesetzgeber sagt: Der Bewegungs- und Spieldrang sowie die dadurch resultierenden Geräusche müssen hingenommen werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kinder einen Freibrief haben. Toben, Schreien und Lachen sind erlaubt, solange zumutbar für die Nachbarn. Die Eltern sind verantwortlich, dass alles in erträglichem Rahmen bleibt; insbesondere während der Ruhezeiten, mittags 13 – 15 Uhr und abends ab 22 Uhr.

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Stromzähler

Befindet sich der zur Wohnung gehörende Stromzähler in einem verschlossenen Kellerraum, zu dem der Mieter keinen Schlüssel besitzt, muss der Vermieter ihm einmal im Monat entgeltfrei Zugang zum Zwecke der Ablesung gewähren.

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Sperrmüll

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter auch regelmäßig anfallende Sperrmüllkosten abrechnen und auf die Mieter umlegen. Es handelt sich um Kosten der Müllbeseitigung.

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