Nebenkosten

Eine „Notdienstpauschale“ (nicht Notrufdienst), womit die Kosten abgedeckt werden sollen, die dafür anfallen, dass auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bei Schadens- oder Notfällen eine Person erreichbar ist, gehört nicht zu den auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten (AG Berlin-Charlottenburg – 215 C 311/17, NZM 2018, 747).

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