Hausrecht und Besuch

Wer kommen darf und wer gehen muss, entscheidet allein der Mieter. Er hat das Hausrecht. Ohne seine Zustimmung dürfen weder ein Nachbar, noch der Hausmeister oder der Vermieter die Wohnung betreten. Der Vermieter muss sich anmelden, zum Beispiel wenn Reparaturen oder Modernisierungen in der Wohnung notwendig sind. Besuch ist immer erlaubt. Der Mieter bestimmt, ob und wie lange. Vorsicht: Bleibt der Besuch länger als vier Wochen, könnte man auch von „Untermietung“ reden, und das geht nur mit Zustimmung des Vermieters.

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Gestank / Geruchsbelästigung

Hundekot im Treppenhaus und erhebliche Geruchsbelästigung aus der benachbarten Wohnung des Hundehalters berechtigen zu einer Mietminderung von 20 Prozent.

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Fristlose Kündigung

Ein Vermieter kann auch dann fristlos kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht zahlt oder mit den Kautionszahlungen (drei Raten) in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.

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Fahrrad

Fahrräder dürfen normalerweise nicht im Hausflur oder Eingangsbereich geparkt werden. Zumindest kann das laut Mietvertrag oder Hausordnung verboten sein. Fehlt ein Abstellraum und gibt es auch keinen Fahrradkeller, kann man das Rad mit in die Wohnung nehmen oder es muss vor dem Haus abgestellt werden.

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Betriebskostenabrechnung

Werden in der Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen des Mieters zu hoch oder zu niedrig oder sogar mit Null angesetzt, ist die Abrechnung falsch und fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

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Abrechnung

Der Mieter hat zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verbrauchsdaten aller Nutzer, wenn er anderenfalls nicht nachvollziehen könnte, ob die Verteilung der Kosten an sich gerechtfertigt ist.

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Eigenbedarfskündigung

Vermieter dürfen bereits nach einer Mietzeit von drei Jahren wegen Eigenbedarf kündigen, wenn der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages nicht vorhersehbar war.

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Kündigungsausschluss

Ein formularvertraglicher Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn ein Bindungszeitraum von vier Jahren überschritten wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn vereinbart ist, dass die Parteien die ordentliche Kündigung erstmalig nach Ablauf von vier Jahren erklären können, und dementsprechend die Kündigungsfrist hinzutritt.

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Mietzins

Der Mietzins ist das monatliche Entgelt für die Gebrauchsüberlassung der Wohnung. Dieser errechnet sich zunächst aus dem Kaltmietpreis pro Quadratmeter und ist daher nicht von der Anzahl der Tage der Monate abhängig.

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Periodischer Mangel

Wirkt sich ein Mangel nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetzes gemindert.

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