Fristlose Kündigung

Ein Vermieter kann auch dann fristlos kündigen, wenn der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht zahlt oder mit den Kautionszahlungen (drei Raten) in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.