Betriebskostenabrechnung

Werden in der Betriebskostenabrechnung die Vorauszahlungen des Mieters zu hoch oder zu niedrig oder sogar mit Null angesetzt, ist die Abrechnung falsch und fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.