Der neue Eigentümer des Hauses oder der Wohnung hat keinen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat.
Autor: Sebastian Sevnik
Treppenhaus
Das Treppenhaus „gehört“ allen Mietern zusammen. Schuhschränke oder Sideboards, die nicht mehr in der Wohnung passen, dürfen hier nicht abgestellt werden, auch nicht der Hausmüll. Mülltrennung auf dem Flur ist genauso verboten. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass die Mieter abwechselnd das Treppenhaus putzen müssen. Wenn nicht, zahlt der Mieter über die Betriebskostenabrechnung für die Reinigung.
Tiere halten
Das Gesetz regelt Fragen zur Tierhaltung in einer Mietwohnung nicht. Das bedeutet: Was im Mietvertrag steht, zählt. Hier kann gefordert werden: „Nur mit Erlaubnis des Vermieters“. Denkbar ist auch, dass Hund oder Katze verboten werden. Egal, was im Mietvertrag steht: Gefährliche Tiere sind ohne Zustimmung des Vermieters immer verboten. Kleintiere, wie Hamster, Fische, Vögel, Schildkröten usw. sind dagegen immer erlaubt, selbst dann, wenn im Mietvertrag ein absolutes Tierhaltungsverbot vorgegeben wird.
Sommerurlaub
Vertragliche Pflichten müssen auch im Urlaub erfüllt werden. Wer laut Mietvertrag Rasen mähen, Treppe putzen oder Keller fegen muss, muss im Urlaub für eine Vertretung sorgen. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Miete und Nebenkosten pünktlich gezahlt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht über das Fernbleiben informiert werden und hat auch keinen Anspruch auf einen Schlüssel zur Wohnung. Dieser darf die Wohnung wenn nur in Notfällen betreten.
Schönheitsreparaturklausel
Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Diese Abwälzung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam.
Schlüssel
Mieter haben Anspruch auf eine ausreichende Anzahl von Haustür-, Wohnungs-, Briefkasten, und gegebenenfalls Keller- oder Garagenschlüsseln. Mindestens ein Schlüsselsatz pro Bewohner plus einen Schlüsselersatz in Reserve und unter Umständen auch Haustür- und Wohnungsschlüssel für den Babysitter oder die Putzhilfe. Der Vermieter darf ohne Zustimmung des Mieters keinen Schlüssel für die Mieterwohnung behalten, auch nicht der Hausmeister.
Schimmel
Mieträume müssen bauphysikalisch so beschaffen sein, dass die in üblicher Art mit Möbeln eingerichtet werden können. Bei einem Wandabstand von nur weinigen Zentimetern, wie er im Allgemeinen bereits durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, müssen baubedingte Feuchtigkeitsschäden regelmäßig ausgeschlossen sein.
Schallschutz
Mieter haben immer nur Anspruch auf den Schallschutz, der bei Errichtung des Wohngebäudes galt. Zu einer nachträglichen Verbesserung des Schallschutzes ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn er neu baut oder das Gebäude grundlegend verändert.
Schadensersatz
Bricht ein Wohnungsinteressent die Vertragsverhandlungen ab, nachdem er erstmals durch ihm übersandten Mietvertragsentwurf erfahren hat, dass die Wohnung abweichend von dem zuvor im Exposé erweckten Eindruck umfassend renoviert werden muss, begründet der Abbruch der Vertragsverhandlungen keinen Schadenersatzanspruch des Vermieters.
Rollläden
Mieter haben das Recht, auch abends nach 22:00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die Geräusche der Außenjalousien gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen.