Schönheitsreparaturklausel

Verpflichtet eine Formularklausel zu Schönheitsreparaturen, sobald das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist, benachteiligt dies den Mieter unangemessen. Diese Abwälzung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam.