Umbaumaßnahmen

Bauliche Veränderungen der Mieträume wie den Einbau einer Badewanne oder eines Warmwasserboilers, die Verlegung von Wasserleitungen sowie die Verfliesung des Wannenbereichs dürfen Mieter:innen nicht ohne Zustimmung ihrer Vermieter:innen vornehmen. Nehmen sie solche Veränderungen dennoch eigenmächtig vor und kommen sie der Aufforderung zum Rückbau innerhalb einer gesetzten Frist nicht nach, können die Vermietenden das Mietverhältnis mit ordentlicher Frist kündigen und den Rückbau durch die Mieter:innen verlangen (AG Kreuzberg, Urt. v. 8.2.2022 – 13 C 285/18 – rechtskräftig).

Abrechnungsfälschung

Verfälschen Mieter:innen eine Betriebskostenabrechnung oder ermöglichen deren Fälschung, um die Erstattung einer höheren Nachforderung beim Jobcenter zu erschleichen, so sind Vermietende zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt (AG Neukölln, Urt. v. 18.10.2022 – 17 C 141/22).

Nackt im Hof

Sonnen sich Vermieter:innen im Hof der Wohnanlage nackt, so beeinträchtigt dies die Gebrauchstauglichkeit der Mietwohnung nicht und es gibt kein Recht auf Mietminderung. Das ästhetische Empfinden anderer verletzende Umstände führen grundsätzlich nicht zu einem Abwehranspruch, sofern sie sich nicht gezielt gegen andere richten. Hiervon könne nicht ausgegangen werden, wenn der Ort, an dem sich Vermieter:innen unbekleidet auf eine Liege legen, für Mieter:innen nur sichtbar ist, wenn sie sich weit aus dem Fenster ihrer Wohnung beugen (OLG Frankfurt, Urt. v. 18.04.2023 – 2 U 43/22).

Ersatzwohnraum

Widersprechen Mieter:innen der Kündigung und berufen sich auf den Härtegrund des zu zumutbaren Bedingungen nicht zu beschaffenden Ersatzwohnraums, müssen sie im Einzelnen darlegen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Ersatzwohnraum, der nach finanziellen und persönlichen Verhältnissen angemessen ist, zu finden (AG Münster, Urt. v. 29.8.2022 – 98 C 1500/22, WuM 2023, 152).

Bevollmächtigung

Aus der Bevollmächtigung einer Hausverwaltung zum Abschluss eines Mietvertrags und zur Übergabe und Rückgabe der Mietwohnung ergibt sich noch nicht, dass sie auch zur Entgegennahme einer Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter:innen bevollmächtigt ist. Bestätigt die Verwaltung aber im Namen der Vermietenden den Erhalt der Kündigung und erfolgt die Rücknahme der Wohnung ebenfalls durch sie, dürfen Mieter:innen davon ausgehen, dass die Verwaltung auch zum Empfang des Kündigungsschreibens bevollmächtigt war. Vermietende können sich später nicht darauf berufen, dass die Kündigung nicht ihnen gegenüber erfolgte (AG Brandenburg an der Havel, Urt. v. 13.2.2023 – 31 C 210/21, WuM 2023, 142).

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2023

Ort:     Kolping-Haus, Saal Hanse, Silberstr. 24 – 26, 44137 Dortmund

Zeit:    Donnerstag, 9. November 2023, 17 Uhr / Terminänderung!

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  3. Jahresbericht der Geschäftsführerin (u.a. mietrechtliche Probleme mit besonderer Bedeutung)
  4. Bericht über die finanzielle Entwicklung des Geschäftsjahres 2022
  5. Kassenprüfungsbericht
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Wahl von Beiräten
  8. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung sind spätestens fünf Tage vor der Versammlung schriftlich

einzureichen.

Der Vorstand

Einladung als PDF-Datei