Pressetipp Juni 2012

Sommerzeit – Madenzeit

Den meisten Menschen ist dieses Gefühl des Ekels bekannt, wenn sie an einem heißen Sommertag die Restmüll- oder Biotonne öffnen und auf einen Berg weißer, sich windender Maden blicken.
Solch unangenehme Erlebnisse sind leicht zu vermeiden. . .

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Tiere halten

Das Gesetz regelt Fragen zur Tierhaltung in einer Mietwohnung nicht. Das bedeutet: Was im Mietvertrag steht, zählt. Hier kann gefordert werden: „Nur mit Erlaubnis des Vermieters“. Denkbar ist auch, dass Hund oder Katze verboten werden. Egal, was im Mietvertrag steht: Gefährliche Tiere sind ohne Zustimmung des Vermieters immer verboten. Kleintiere, wie Hamster, Fische, Vögel, Schildkröten usw. sind dagegen immer erlaubt, selbst dann, wenn im Mietvertrag ein absolutes Tierhaltungsverbot vorgegeben wird.

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Kinderwagen abstellen

Das Treppenhaus in einem Mietshaus gehört zu den Gemeinschaftsräumen. Damit ist die vertragsgemäße Nutzung dieses Raumes für alle Mieter gestattet. Wenn die Größe des Hausflures also das Abstellen eines Kinderwagens zulässt, kein Aufzug und kein Abstellraum vorhanden sind, hat der Mieter das Recht dazu. Bevor eine Mutter oder ein Vater einen Kinderwagen in den vierten Stock schleppt, können Nachbarn einen kleinen Slalom im Hausflur laufen. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter sind gefragt.

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Fußball spielen

Natürlich dürfen Kinder in der Wohnung spielen und sich bewegen, auch dann, wenn es etwas lauter wird. Aber Fußball gehört nach draußen, auf die Wiese, in den Garten oder in den Hof. Fußball spielen in der Wohnung ist nicht erlaubt.

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Kindergeburtstage

Kinder dürfen  Feste feiern. Kindergeburtstage sind selbst dann gestattet, wenn das eine kleinere Störung  der Nachbarn bedeutet. Trotzdem sollte auch für den Kindergeburtstag gelten: Nicht gerade die lautesten Spiele aussuchen und nach Möglichkeit erst nach 15 Uhr anfangen. Kleiner Tipp: Geschickt ist es, die Nachbarn zu informieren.

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Spielen im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist kein Kinderspielplatz. Rollschuh laufen, Skateboard, Inliner oder Fahrrad fahren sind im Treppenhaus deshalb nicht erlaubt. Denn im Treppenhaus kann es schnell zu Unfällen kommen und außerdem verursacht das Spielen im Treppenhaus unnötigen Lärm. Auch Aufzug fahren zum Spaß ist nicht gestattet.

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Pressetipp Februar 2012

Median bleibt ortsübliche Miete

Dortmunds Mieter können aufatmen: das Amtsgericht hat jetzt bestätigt, dass bei einer Mieterhöhung auf Grundlage des Mietspiegels auch weiterhin der Mittelwert der Mietpreisspanne die ortsübliche Miete darstellt. . . .
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Pressetipp Dezember 2011

Neue Methode der Geldeintreibung – eigenes Inkassounternehmen der Deutschen Annington

Wieder einmal sorgt die Deutsche Annington für Aufregung und Entsetzen bei ihren Mietern und deren Vertretern. Wegen der angeblich sinkenden Zahlungsmoral vieler Mieter sah sich das Unternehmen nach eigenen Angaben gezwungen, zum 01.08.2011 die Deutsche Wohninkasso GmbH zu gründen, die nun Zahlungsrückstände eintreiben soll. . .
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Pressetipp Oktober 2011

Schönheitsreparaturklauseln – Erstattungsansprüche verjähren nach sechs Monaten

Anfang Mai 2011 hat der Bundesgerichtshof der Vielzahl von Entscheidungen zum weiten Feld der mietvertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen eine weitere hinzugefügt. . . .
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