Erscheinen Verbrauchswerte der Betriebskostenabrechnung völlig unplausibel, muss der Vermieter beweisen, dass der hohe Verbrauch vom Mieter zu vertreten ist, und insbesondere Ursachen aus dem eigenen Verantwortungsbereich im Einzelnen ausschließen – ungeachtet ordnungsgemäß geeichter Messgeräte.
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