Bei Vorliegen eines Wohnungsmangels kann ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mangelbeseitigung zu veranlassen. Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht ist regelmäßig die Anzeige des Mangels durch den Mieter. Der Vermieter muss Kenntnis vom Mangel haben.
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