Der Mieter ist bei bestehender Verkaufsabsicht des Vermieters verpflichtet, die Besichtigung seiner Wohnung durch Kaufinteressenten zu gestatten. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Fertigung von Lichtbildern der Innenräume seiner Wohnung zwecks Verwendung für Kaufangebote im Internet zu dulden.
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