Das Gesetz regelt Fragen zur Tierhaltung in einer Mietwohnung nicht. Das bedeutet: Was im Mietvertrag steht, zählt. Hier kann gefordert werden: „Nur mit Erlaubnis des Vermieters“. Denkbar ist auch, dass Hund oder Katze verboten werden. Egal, was im Mietvertrag steht: Gefährliche Tiere sind ohne Zustimmung des Vermieters immer verboten. Kleintiere, wie Hamster, Fische, Vögel, Schildkröten usw. sind dagegen immer erlaubt, selbst dann, wenn im Mietvertrag ein absolutes Tierhaltungsverbot vorgegeben wird.